Vom Transportschein bis zur Zahlung

Wir kümmern uns um Ihre Krankenfahrtenabrechnung.

Sie senden uns die ausgefüllten Unterlagen. Wir prüfen die erkennbaren Angaben, erfassen die Fahrten, berechnen sie mit Ihren hinterlegten Tarifen und übermitteln die Abrechnung an den Kostenträger.

Benötigte Unterlagen ansehen

Vollständig abrechnen

Was auf dem Transportschein stehen muss.

Ein vollständig und korrekt ausgefüllter Transportschein ist die Grundlage der Abrechnung. Fehlende oder unklare Angaben können zu Rückfragen, Verzögerungen oder einer Zurückweisung durch den Kostenträger führen.

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten
  • Krankenkasse und IK-Nummer der Krankenkasse
  • Versichertennummer, möglichst Arzt- und Betriebsstättennummer
  • Hin-, Rück- oder Hin- und Rückfahrt
  • Grund der Beförderung, beispielsweise stationäre oder ambulante Behandlung
  • Art und Ausstattung der Beförderung, beispielsweise Taxi oder Mietwagen sowie Rollstuhl, Tragestuhl oder liegende Beförderung
  • Behandlungstage, Behandlungsfrequenz und die auf der Verordnung oder Bewilligung angegebene Behandlungsstätte
  • Fahrdatum, Fahrtstrecke und Kilometer
  • Zuzahlung des Patienten
  • Arztstempel und ärztliche Unterschrift
  • Stempel und möglichst IK-Nummer des Unternehmens

Besonders wichtig

Genehmigungspflichtige Fahrten erst nach der Bewilligung beginnen.

Bei genehmigungspflichtigen Fahrten zur ambulanten Behandlung sollte die Bewilligung der Krankenkasse vor der ersten Fahrt vorliegen. Das betrifft insbesondere hochfrequente Behandlungen wie Dialyse sowie bestimmte Chemo- oder Strahlentherapien und vergleichbare Ausnahmefälle. Ohne Bewilligung besteht das Risiko, dass bereits durchgeführte Fahrten nicht bezahlt werden.

Was die Bewilligung enthalten sollte

Name, Geburtsdatum und Versichertennummer des Patienten, Ausgangsort, Arztpraxis oder Behandlungsstätte als Fahrtziel, Gültigkeitszeitraum sowie die Bewilligungs- oder Vorgangsnummer der Krankenkasse.

Einreichung bei der Krankenkasse

Bei der ersten Abrechnung wird die Bewilligung entsprechend den vertraglichen Vorgaben im Original beigefügt. Bei späteren Abrechnungen akzeptieren Krankenkassen häufig eine Kopie. Entscheidend sind die Vorgaben des jeweiligen Vertrags oder Kostenträgers.

Prüfung und persönliche Rückfrage

Fehlende Angaben klären wir möglichst auf kurzem Weg.

Wir prüfen die Unterlagen auf erkennbare Vollständigkeit und ordnungsgemäße Ausfüllung. Eine medizinische oder ärztliche Beurteilung nehmen wir nicht vor.

  1. Persönlich nachfragen

    Fällt eine fehlende oder unklare Angabe auf, rufen wir den Unternehmer in der Regel an. Viele Punkte, etwa ein fehlendes Geburtsdatum, lassen sich so beschaffen.

  2. Unterlagen vervollständigen lassen

    Angaben, die nur der Arzt bestätigen darf, tragen wir nicht selbst nach. Fehlen etwa Arztstempel oder Unterschrift, muss der Unternehmer die Verordnung beim Arzt ergänzen lassen.

  3. Erst dann abrechnen

    Kann eine notwendige Ergänzung nicht anders beschafft werden, senden wir die betreffende Unterlage zurück. Nach der Vervollständigung kann sie erneut eingereicht werden.

Erfassung, Berechnung und Versand

So wird aus den Unterlagen die Abrechnung.

1. Alle Angaben erfassen

Wir übernehmen die abrechnungsrelevanten Angaben des Transportscheins in das Abrechnungsprogramm. Die für den Unternehmer und die Beförderungsart geltenden Tarife sind dort bereits hinterlegt.

2. Fahrpreis berechnen

Das Programm berechnet aus der angegebenen Strecke und den hinterlegten Tarifbestandteilen den abzurechnenden Fahrpreis.

3. Rechnungen zusammenstellen

Die Fahrten eines Unternehmers werden dem jeweiligen Kostenträger zugeordnet und zu den entsprechenden Rechnungen zusammengefasst.

4. Abrechnung übermitteln

Bei gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben per DTA. Die erforderlichen Unterlagen werden zusätzlich auf dem vorgesehenen Weg eingereicht. Zahlungspflichtige, die keinen DTA empfangen können, erhalten eine Papierrechnung. Die übrigen Arbeitsschritte bleiben gleich.

Unterlagen für den Unternehmer

Sie erhalten eine Übersicht über die abgerechneten Beträge.

Der Unternehmer erhält eine Ausfertigung seiner Rechnungen ohne DTA für die eigene Übersicht und Buchhaltung. Zusammen damit erhält er unsere Rechnung. Sie wird am Tag des Versands der Abrechnungsunterlagen erstellt – nicht erst nach dem Zahlungseingang.

Die Zahlung geht direkt auf Ihr Geschäftskonto.

Das Geld läuft nicht über das Abrechenzentrum Marion Israel. Wir erhalten normalerweise keine automatische Information über Zeitpunkt oder Höhe der Zahlung. Die Kontrolle der Zahlungseingänge bleibt daher beim Unternehmer.

Rückfragen und Beanstandungen

Wenn ein Kostenträger eine Rechnung beanstandet.

Unser Fehler – unsere Korrektur

Liegt ein Tipp- oder Erfassungsfehler in unserer Abrechnung vor, berichtigen wir ihn und reichen die Abrechnung erneut beim Kostenträger ein.

Andere Sachverhalte gemeinsam klären

Betrifft die Ablehnung einen Sachverhalt außerhalb der Abrechnung, etwa die Versicherungszugehörigkeit des Patienten, muss der Unternehmer diesen klären. Auf seine Aufforderung prüfen wir die Abrechnung, sprechen mit der Krankenkasse und unterstützen bei einer möglichen Korrektur. Die endgültige Zahlungsentscheidung trifft der Kostenträger.

Persönlich erreichbar

Sie haben Fragen zu Ihren Abrechnungsunterlagen?

Rufen Sie uns an. Wir klären gemeinsam, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie beginnen können.

Abrechenzentrum Marion Israel

Zepernicker Chaussee 47
16231 Bernau

info@abrechenzentrum.com