Bundesweit für Taxi- und Mietwagenunternehmen

Krankenfahrten für unterschiedliche Kostenträger abrechnen.

Vom Eingang der Transportscheine bis zum Versand der Abrechnung übernehmen wir die erforderlichen Arbeitsschritte. Sie behalten den direkten Zahlungsweg zu Ihrem Kostenträger.

Leistungsumfang ansehen

Kostenträger und Rechnungsempfänger

Wir rechnen bundesweit ab.

Wir können für Unternehmer in jedem Bundesland arbeiten und alle in Deutschland zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Gesetzliche Krankenkassen

Abrechnung nach den für den Unternehmer hinterlegten Verträgen und Tarifen.

Private Krankenversicherungen

Rechnungsstellung auf dem für den Empfänger vorgesehenen Weg.

Berufsgenossenschaften

Einschließlich Unfallkassen und weiterer zuständiger Unfallversicherungsträger.

Rentenversicherung

Abrechnung von Krankenfahrten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Sozialämter

Abrechnung mit der jeweils zuständigen öffentlichen Stelle.

Privatpatienten und Selbstzahler

Erstellung der Rechnung direkt an den Patienten beziehungsweise Selbstzahler.

Beförderungsarten

Von der sitzenden Krankenfahrt bis zur liegenden Beförderung.

Taxi- und Mietwagenfahrten stehen im Mittelpunkt. Grundsätzlich können auch Abrechnungen für Krankentransportwagen und Rettungswagen übernommen werden.

  • Sitzende Krankenfahrten
  • Rollstuhlbeförderungen
  • Tragestuhlbeförderungen
  • Liegende Beförderungen
  • Serienfahrten
  • Grundsätzlich auch KTW und RTW

Im normalen Preis enthalten

Wir übernehmen die vollständige Abrechnungsbearbeitung.

Unterlagen prüfen

Eingang, Zuordnung und Prüfung auf erkennbare Vollständigkeit.

Digitalisieren und erfassen

Übernahme sämtlicher abrechnungsrelevanter Angaben.

Tarife anwenden

Berechnung mit den hinterlegten Verträgen und Tarifbestandteilen.

Rechnungen erstellen

Zuordnung der Fahrten und Zusammenstellung für den Kostenträger.

DTA übermitteln, sofern vorgesehen

Elektronische Übermittlung an gesetzliche Krankenkassen und andere DTA-Empfänger sowie Erstellung der erforderlichen Begleitschreiben.

Originale versenden

Versand der erforderlichen Transportscheine und Bewilligungen.

Unternehmer informieren

Bereitstellung der Rechnungsunterlagen für Übersicht und Buchhaltung.

Rückfragen bearbeiten

Persönliche Klärung üblicher Rückfragen und Korrekturen.

Bei Beanstandungen helfen

Unterstützung bei der Prüfung und Berichtigung einer Abrechnung.

2,5 %

des von uns abgerechneten Betrags zuzüglich Umsatzsteuer

Keine Mindestumsätze, keine Grund-, Einrichtungs- oder Wechselgebühr. Die Gebühr entsteht erst nach dem Versand der Abrechnung an den Kostenträger oder Rechnungsempfänger.

Besondere Abrechnungswege

Auch wenn der normale Weg einmal nicht passt.

Rechnungen im Papierformat

Zahlungspflichtige, die keinen DTA empfangen können, erhalten eine Papierrechnung. Soweit es der jeweilige Abrechnungsweg zulässt, erstellen und versenden wir auf Wunsch Rechnungen im Papierformat. Bei gesetzlichen Krankenkassen bleibt die gesetzlich vorgeschriebene DTA-Übermittlung bestehen. Auch hierbei gilt der normale Preis von 2,5 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer.

Zusammenarbeit mit einer Factoringbank

Besteht bereits ein Vertrag des Unternehmers mit einer Factoringbank, können wir den DTA-Datensatz an die Krankenkasse und zusätzlich an die Factoringbank übermitteln. Wir bieten selbst kein Factoring an und schließen keine Factoringverträge.

Zusätzliche Aufgaben nach Vereinbarung

Auf Wunsch können wir zusätzliche Aufgaben übernehmen, beispielsweise das Einholen von Bewilligungen bei Krankenkassen. Da hierfür zusätzlicher Zeitaufwand entsteht, werden der konkrete Auftrag und die Kosten vorher mit dem Unternehmer vereinbart.

Klare Zuständigkeiten

Was nicht zu unserer Leistung gehört.

Keine medizinische oder rechtliche Beurteilung

Wir beurteilen keine ärztliche Verordnung, leisten keine Rechts- oder Steuerberatung und können fehlende Arztstempel oder ärztliche Unterschriften nicht selbst ergänzen.

Keine Zahlungsgarantie – aber Unterstützung bei Problemen

Der Kostenträger entscheidet über die Zahlung. Wir überwachen weder das Geschäftskonto noch die Zahlungseingänge des Unternehmers. Informiert uns der Unternehmer über eine Kürzung oder ausbleibende Zahlung, prüfen wir auf seinen Wunsch die Abrechnung, klären mögliche Fehler und nehmen bei Bedarf Kontakt mit dem Kostenträger auf.

Keine Verantwortung für fremde Angaben

Für falsche oder unvollständige Angaben außerhalb unserer eigenen Erfassung können wir keine Verantwortung übernehmen.

Eigene Fehler berichtigen wir

Eigene Erfassungs- oder Abrechnungsfehler korrigieren wir und reichen die berichtigte Abrechnung erneut ein.

Persönlich erreichbar

Passt Ihr Abrechnungsfall zu unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihre Situation und klären, was für die Abrechnung benötigt wird.

Abrechenzentrum Marion Israel

Zepernicker Chaussee 47
16231 Bernau

info@abrechenzentrum.com