Gesetzliche Krankenkassen
Abrechnung nach den für den Unternehmer hinterlegten Verträgen und Tarifen.
Bundesweit für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Vom Eingang der Transportscheine bis zum Versand der Abrechnung übernehmen wir die erforderlichen Arbeitsschritte. Sie behalten den direkten Zahlungsweg zu Ihrem Kostenträger.
Leistungsumfang ansehenKostenträger und Rechnungsempfänger
Wir können für Unternehmer in jedem Bundesland arbeiten und alle in Deutschland zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Abrechnung nach den für den Unternehmer hinterlegten Verträgen und Tarifen.
Rechnungsstellung auf dem für den Empfänger vorgesehenen Weg.
Einschließlich Unfallkassen und weiterer zuständiger Unfallversicherungsträger.
Abrechnung von Krankenfahrten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Abrechnung mit der jeweils zuständigen öffentlichen Stelle.
Erstellung der Rechnung direkt an den Patienten beziehungsweise Selbstzahler.
Beförderungsarten
Taxi- und Mietwagenfahrten stehen im Mittelpunkt. Grundsätzlich können auch Abrechnungen für Krankentransportwagen und Rettungswagen übernommen werden.
Im normalen Preis enthalten
Eingang, Zuordnung und Prüfung auf erkennbare Vollständigkeit.
Übernahme sämtlicher abrechnungsrelevanter Angaben.
Berechnung mit den hinterlegten Verträgen und Tarifbestandteilen.
Zuordnung der Fahrten und Zusammenstellung für den Kostenträger.
Elektronische Übermittlung an gesetzliche Krankenkassen und andere DTA-Empfänger sowie Erstellung der erforderlichen Begleitschreiben.
Versand der erforderlichen Transportscheine und Bewilligungen.
Bereitstellung der Rechnungsunterlagen für Übersicht und Buchhaltung.
Persönliche Klärung üblicher Rückfragen und Korrekturen.
Unterstützung bei der Prüfung und Berichtigung einer Abrechnung.
Keine Mindestumsätze, keine Grund-, Einrichtungs- oder Wechselgebühr. Die Gebühr entsteht erst nach dem Versand der Abrechnung an den Kostenträger oder Rechnungsempfänger.
Besondere Abrechnungswege
Zahlungspflichtige, die keinen DTA empfangen können, erhalten eine Papierrechnung. Soweit es der jeweilige Abrechnungsweg zulässt, erstellen und versenden wir auf Wunsch Rechnungen im Papierformat. Bei gesetzlichen Krankenkassen bleibt die gesetzlich vorgeschriebene DTA-Übermittlung bestehen. Auch hierbei gilt der normale Preis von 2,5 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer.
Besteht bereits ein Vertrag des Unternehmers mit einer Factoringbank, können wir den DTA-Datensatz an die Krankenkasse und zusätzlich an die Factoringbank übermitteln. Wir bieten selbst kein Factoring an und schließen keine Factoringverträge.
Auf Wunsch können wir zusätzliche Aufgaben übernehmen, beispielsweise das Einholen von Bewilligungen bei Krankenkassen. Da hierfür zusätzlicher Zeitaufwand entsteht, werden der konkrete Auftrag und die Kosten vorher mit dem Unternehmer vereinbart.
Klare Zuständigkeiten
Wir beurteilen keine ärztliche Verordnung, leisten keine Rechts- oder Steuerberatung und können fehlende Arztstempel oder ärztliche Unterschriften nicht selbst ergänzen.
Der Kostenträger entscheidet über die Zahlung. Wir überwachen weder das Geschäftskonto noch die Zahlungseingänge des Unternehmers. Informiert uns der Unternehmer über eine Kürzung oder ausbleibende Zahlung, prüfen wir auf seinen Wunsch die Abrechnung, klären mögliche Fehler und nehmen bei Bedarf Kontakt mit dem Kostenträger auf.
Für falsche oder unvollständige Angaben außerhalb unserer eigenen Erfassung können wir keine Verantwortung übernehmen.
Eigene Erfassungs- oder Abrechnungsfehler korrigieren wir und reichen die berichtigte Abrechnung erneut ein.
Persönlich erreichbar
Rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihre Situation und klären, was für die Abrechnung benötigt wird.
Zepernicker Chaussee 47
16231 Bernau
info@abrechenzentrum.com